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FinStrG: Unterlassene Berichtigung einer irrtümlich unrichtigen Erklärung (Doralt, RdW 2005/860, S. 790)

Artikelrundschau(Bundes-)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2006/115ÖStZ 2006, 77 Heft 4 v. 15.2.2006

Nicht der Unrechtsgehalt der unterlassenen Berichtigung entscheidet über die Strafwürdigkeit, sondern der Zufall, wann der Steuerpflichtige die Unrichtigkeit seiner Erklärung erkannt hat. Ob ein solches System dem Strafrecht angemessen sei, werde offenkundig nicht hinterfragt.

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