In dem vorstehenden Artikel wird die Rechtsansicht des VwGH unkritisch wiedergegeben und es werden die sich aus der Rechtsansicht des VwGH ergebenden Schlussfolgerungen gezogen. Die Ansicht des VwGH erscheint aber keineswegs überzeugend. Es soll daher im Folgenden auf die Entstehung der maßgeblichen Vorschriften hingewiesen und auf die einzelnen Argumente des VwGH eingegangen werden.
1. Ausgangslage bis zum Jahre 1997