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Richtlinienwidrige Verordnung betreffend Verlagerung bei TelekommunikationsdienstleistungenVwGH-Erkenntnis und dessen Auswirkungen

MMag. Wolfgang Hornich, Mag. Andreas Kronawetter, Dr. Barbara ReinischÖStZ 2006/80ÖStZ 2006, 37 Heft 3 v. 1.2.2006

Mit Erkenntnis vom 30.06.2005, 2003/15/0059, hat der VwGH entschieden, dass die VO BGBl II 1997/102 über die Verlagerung des Ortes der sonstigen Leistung bei Telekommunikationsdiensten ins Inland richtlinienwidrig ist. Der Steuerpflichtige ist daher befugt, sich zu seinen Gunsten auf die unmittelbare Anwendung des Art 9 Abs 2 Buchstabe e) der Richtlinie 77/388/EWG zu berufen.

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