Grundrechte, wie insb der Gleichheitssatz, sind Bestandteil des Gemeinschaftsrechts. Im Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts müssen sowohl generell abstrakte Normen als auch individuell konkrete Normen der Besteuerung den gemeinschaftsrechtlichen Grundrechten entsprechen. Teil I des Beitrages behandelt die Rechtsentwicklung im Bereich dieser Grundrechte und führt abschließend mögliche Fallkonstellationen auf, in denen diese eine Auswirkung zeitigen. Teil II wird diese Fallkonstellationen erläutern und auch auf die Folgen eingehen, die sich daraus im Bereich des Steuerrechts ergeben können. Unter anderem sollen in Teil II die möglichen Auswirkungen im Bereich der 6. MwSt-Richtlinie (etwa auf den Vorsteuerabzug) untersucht werden.