Mit seinem Urteil vom 6. 4. 2006, C-245/04 , Rs EMAG Handel Eder OHG, hat der EuGH die bisher in Österreich bestehende Verwaltungspraxis und herrschende Ansicht betreffend Reihengeschäfte bestätigt und eine Reihe von Zweifelsfragen gelöst. Der Beitrag zeigt nicht geklärte Fragen auf. Im Mittelpunkt steht vor allem die Frage, welcher Lieferung in der Lieferkette die Warenbewegung zuzuordnen ist.