Nach Auffassung des VwGH (30. 3. 2006, 2002/15/0075) erbringt ein Sporttrainer, der seine Mannschaft im In- und Ausland coacht, eine einzige einheitliche Betreuungsleistung. Die aus einer Vielzahl von verschiedenen Leistungen bestehende Trainertätigkeit sei daher in jenem Staat steuerlich zu erfassen, in dem der Trainer die überwiegende Anzahl an Trainingstagen verbringt. Die Autorin hinterfragt, ob die Entscheidung des VwGH in Einklang mit Art 9 der 6. MWSt-RL steht.