Im Rahmen der Herbst-Session des VfGH stehen insgesamt 400 Fälle auf der Tagesordnung. Über zwei dieser Fälle wird im Beitrag kurz berichtet: Gesetzesprüfung betreffend § 19 Abs 2 und 3 ErbStG sowie betreffend die Konstruktion der Übernahmekommission im Übernahmegesetz.