Moser repliziert auf den Beitrag von Langegger in SWK 25/2006, T 94, und stellt drei Punkte dar, in denen sE eine Verkennung der aktuellen Rechtslage durch Langegger vorliegt.
Moser repliziert auf den Beitrag von Langegger in SWK 25/2006, T 94, und stellt drei Punkte dar, in denen sE eine Verkennung der aktuellen Rechtslage durch Langegger vorliegt.