Die erläuternden Bemerkungen zum AbgÄndG 2005 enthalten Aussagen zur Vorgangsweise bei der Verkehrswertermittlung im Zuge von Einbringungen, welche aus unserer Sicht unklar sind. Daher diskutieren wir in diesem Beitrag mögliche Interpretationen und deren Auswirkungen auf den ermittelten Unternehmenswert.
1. Problemstellung