§ 99 EStG - Die gemeinschaftsrechtlichen Regelungen über den freien Dienstleistungsverkehr stehen nationalen Rechtsvorschriften entgegen, nach denen der Dienstleistungsempfänger, der Schuldner der an einen gebietsfremden Dienstleister zu zahlenden Vergütung ist, im Steuerabzugsverfahren die Betriebsausgaben, die der Dienstleister ihm mitgeteilt hat und die im unmittelbaren Zusammenhang mit dessen Tätigkeiten im Mitgliedstaat der Leistungserbringung stehen, nicht steuermindernd geltend machen kann, während bei einem gebietsansässigen Dienstleister nur die Nettoeinkünfte, dh die nach Abzug der Betriebsausgaben verbleibenden Einkünfte, der Steuer unterliegen. EuGH 3. 10. 2006, C-290/04 , FKP Scorpio Konzertproduktionen