Mit dem AbgÄG 2004 wurden die „blütenweißen“ ausländischen InvF eingeführt. Im Oktober 2004 hob der VfGH die Besteuerungsgrundlagen für schwarze ausländische InvF auf, die durch das AbgÄG 2004 in adaptierter Form wieder eingeführt wurden. Diese und weitere Änderungen im Bereich der Besteuerung von InvF werden im Beitrag eingehend betrachtet.