In der Rz 774 der VereinsRL sind die steuerfreien Kostenersätze für Vereinsmitarbeiter geregelt. Im Wartungserlass 2003 ist der Rz 774 folgender Satz hinzugefügt worden „Diese Regelung gilt nicht bei Vorliegen eines Dienstverhältnisses.“ Dieser Satz ist im Wartungserlass 2005 wieder storniert worden. Die Auswirkung dieser neuen Regelung auf die Besteuerung der Vereinsmitarbeiter wird im Artikel untersucht.