Das am 1. 9. 2003 in Kraft getretene Immobilien-Investmentfondsgesetz hat durch das BGBl I 2006/134 einige Änderungen erfahren. Diese beziehen sich primär auf Grundstücks-Gesellschaften. Ferner wurden Anpassungen an das InvFG und Änderungen steuerlicher Bestimmungen vorgenommen.