Sowohl das österreichische HGB/UGB als auch das deutsche HGB fordern das Verfassen des Jahres-/Konzernabschlusses in deutscher Sprache. Im Beitrag wird daher die Frage der Legitimität von Anglizismen in Jahres-/Konzernabschlüssen sowie Lageberichten beleuchtet und ein Interpretationsweg aufgezeigt.