Der UFS, Außenstelle Feldkirch, hat am 23. 6. 2006 über das einkommensteuerrechtliche Schicksal einer Darlehenskonvertierung im außerbetrieblichen Bereich abgesprochen, wobei die Argumentation auch auf den betrieblichen Bereich übertragbar ist. Nach Ansicht von Pülzl erscheint die Entscheidung in sich widersprüchlich und rechtlich nicht gedeckt.