Lizenzgebühren, die von slowenischen Kapitalgesellschaften an unmittelbar zu mehr als 25 % beteiligte österreichische Kapitalgesellschaften gezahlt werden, dürfen gem Art 12 Abs 2 DBA-Slowenien in Slowenien einer 10%igen Quellenbesteuerung unterworfen werden. Alle anderen Lizenzgebührenzahlungen sind gem Art 12 Abs 1 DBA-Slowenien von der Besteuerung ausgenommen (EAS 2543).