vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VfGH hebt Ausnahme für Vortragende an Erwachsenenbildungseinrichtungen in § 25 Abs 1 Z 5 zweiter Satz EStG auf

gerade noch RECHTzeitigÖStZ 2006/783bÖStZ 2006, 365 Heft 17 v. 1.9.2006

Mit Entscheidung vom 20. 6. 2006, G-9/06, hat der VfGH die Bestimmung des § 25 Abs 1 Z 5 zweiter Satz EStG idF BGBl I 2000/142 aufgehoben. Nach Ansicht des VfGH verstößt die in dieser Bestimmung enthaltene Regelung, wonach Bezüge, Auslagenersätze etc der Vortragenden, Lehrenden und Unterrichtenden an Erwachsenenbildungseinrichtungen nicht unter die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit fallen, gegen den auch den Gesetzgeber bindenden Gleichheitssatz.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!