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Wirkungen eines Vorabentscheidungsersuchens des UFS (Fischerlehner, UFS 2006/6, S. 221)

Artikelrundschau(Bundes-)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2006/709ÖStZ 2006, 345 Heft 15 und 16 v. 1.8.2006

Die Vorlageentscheidung des UFS bindet den UFS selbst und entfaltet insbesondere für die Parteien des Berufungsverfahrens besondere Rechtswirkungen. Problematisch sei die Befugnis der Finanzverwaltung, in laufende Berufungsverfahren - etwa durch Berufungsvorentscheidungen - einzugreifen.

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