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Was ist ein Belastungsausgleich? (Bavenek-Weber, UFS 2006/6, S. 213)

Artikelrundschau(Bundes-)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2006/708ÖStZ 2006, 345 Heft 15 und 16 v. 1.8.2006

Nach Ansicht der Autorin kann der außenstellendenübergreifende Belastungsausgleich aus der spezifischen Struktur des UFS, der in § 1 UFSG Ausdruck verliehen wird, erschlossen werden. Da der UFS eine bundesweite Behörde ist, müssen Rechtsmittelerledigungen nicht unbedingt an eine „örtlich zuständige“ Außenstelle gebunden sein.

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