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What‘s in a Domain-Name - Die Bewertung von Internet Domains

Steuerrecht aktuellRA Dr. Clemens Thiele LL.M. Tax (GGU)*)*)RA Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU), Anwalt.Thiele@eurolawyer.at ; Näheres unter http://www.cybertax.at ; Gerichtlich beeideter Sachverständiger für Urheberfragen aller Art, insbesondere Neue Medien und Webdesign.ÖStZ 2006/677ÖStZ 2006, 334 Heft 15 und 16 v. 1.8.2006

Als einigermaßen gesichert gilt inzwischen, dass es sich bei Internet Domains um immaterielle Wirtschaftsgüter handelt, die bei einer Nutzung zur Einkünfteerzielung (zB als Adresse für die Firmenwebsite) zum Anlagevermögen gehören. Wenn die Domain entgeltlich von einem Dritten erworben wird, ist sie mit den aufgewendeten Anschaffungskosten aktivierbar1)1)Zur heftig umstrittenen Frage der Abschreibungsmöglichkeiten bei Domains vgl Thiele, Steuerliche Abschreibung von Domainanschaffungskosten, ÖStZ 2005/999, 473; derselbe, Steuerliche Behandlung von Internet-Domains, ÖStZ 2004/285, 119.. Umso dringlicher stellt sich die Frage nach ihrer (bilanziellen) Bewertung, die der folgende Beitrag skizzenhaft zu beantworten versucht.

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