Als einigermaßen gesichert gilt inzwischen, dass es sich bei Internet Domains um immaterielle Wirtschaftsgüter handelt, die bei einer Nutzung zur Einkünfteerzielung (zB als Adresse für die Firmenwebsite) zum Anlagevermögen gehören. Wenn die Domain entgeltlich von einem Dritten erworben wird, ist sie mit den aufgewendeten Anschaffungskosten aktivierbar1). Umso dringlicher stellt sich die Frage nach ihrer (bilanziellen) Bewertung, die der folgende Beitrag skizzenhaft zu beantworten versucht.