Der neugeschaffene Übergang der Steuerschuld im Bereich der Mehrwertsteuer (Reverse Charge) bei Sicherungseigentum, abgetretenem Eigentumsvorbehalt und Zwangsversteigerung von Liegenschaften löst nicht nur eine neue Dimension für Abgabenbehörden, sondern auch für die Kreditinstitute in der praktischen Anwendung aus. Der Beitrag behandelt nicht nur die neue Rechtslage, sondern zeigt auch aus der Sicht der Autoren Lücken der neuen gesetzlichen Regelung auf.