Der BFH hat mit Entscheidung vom 11.04.2006, II R 35/05, in einem Vorabentscheidungsersuchen dem EuGH die Rechtsfrage vorgelegt, ob die erbschaftssteuerrechtliche Begünstigung beim Erwerb inländischen land- und forstwirtschaftlichen Vermögens - gegenüber dem entsprechenden Auslandsvermögen - durch günstigere Bewertung bzw die Gewährung eines Freibetrages sowie Wertabschlages mit der Kapitalverkehrsfreiheit vereinbar ist.