Der Nationalrat hat am 12. 7. 2006 das Bilanzbuchhaltergesetz beschlossen, mit dem die vormals getrennten Berufe Selbstständiger Buchhalter (SBH) und Gewerblicher Buchhalter (GBH) zusammengeführt werden. Daneben werden die Berufe Buchhalter und Personalverrechner neu geschaffen. Der neu geschaffene Bilanzbuchhalter (BilBH) erhält alle Befugnisse des derzeitigen SBH. Zusätzlich hat er etwa Vertretungsrechte im Zusammenhang mit der Lohnverrechnung einschließlich der lohnabhängigen Abgaben und die Befugnis, Rückzahlungsanträge zu stellen. Die aktuell über 2.000 SBH und knapp 3.000 GBH sollen auch nach In-Kraft-Treten ihre Befugnisse und sonstigen Rechte behalten. Erworbene Anwartschaften für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung gehen nicht verloren.