Die Autoren stellen Entscheidungen des VwGH vom 23.09.2005, 2003/15/0078, und des BFH vom 31.05.2005, I R 35/04, vor, in denen sich deren unterschiedliche Auffassung im Bereich der verdeckten Einlage im Rahmen des gesellschaftsrechtlich bedingten Verzichtes auf eine nicht mehr (voll) werthaltige Forderung zeige.