Im Rahmen der Gruppenbesteuerung gem § 9 KStG erfolgt die Besteuerung des gesamten Gruppeneinkommens beim Gruppenträger. Hierbei stellt sich nach Wipplinger im Fall der Anrechnungsmethode die Frage, bei welchem Gruppenunternehmen eine Anrechnung ausländischer Quellensteuern erfolgen kann und welchen Grenzen diese Anrechnung unterliegt.