Aufgrund des VwGH -Erk vom 22.12.2005, 2004/15/0045, stelle sich die Frage, ob in Hinkunft bei der Ermittlung eines Firmenwertes iSv § 9 Abs 7 KStG aus den Anschaffungskosten für die zugrunde liegende Beteiligung der Vermögensvorteil eines gleichzeitig miterworbenen steuerlichen Verlustvortrages auszuscheiden ist. Wiesner trete für diese Auffassung ein, der Autor tritt dieser Ansicht entgegen.