Im Beitrag werden überblicksartig die für die Praxis wichtigsten Änderungen der entsprechenden Randzahlen des Richtlinienwerks dargestellt und teilweise auch kommentiert. Abschließend wird eine für Vereine wichtige Änderung iZm dem KESt-Abzug erläutert, die in die VereinsR 2001 noch nicht Eingang gefunden hat.