Lt VwGH -Erk vom 29.03.2006, 2004/14/0063, erfolgt die Einlage eines Bodenschatzes vom Privat- ins Betriebsvermögen zum
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Teilwert. Für die Bewertung sind die Informationen entscheidend, die im Zeitpunkt der Einlage bekannt waren. Zorn befasst sich mit den Entscheidungsgründen, wobei er auch kurz auf die dt Rechtsmeinung eingeht.