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StruktAnpG 2006: Verbleib in § 5 EStG freiwillig möglich (Mayr, RdW 2006/295, S 307)

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 2006/638ÖStZ 2006, 310 Heft 14 v. 17.7.2006

Die Regierungsvorlage zum Strukturanpassungsgesetz 2006 sieht gegenüber dem Begutachtungsentwurf zum UGB-AnpG 2006 dahin gehend eine Erweiterung vor, dass den Gewinn nach § 5 EStG ermittelnde Steuerpflichtige, die die Voraussetzungen für die Gewinnermittlung nach § 5 EStG aber nicht mehr erfüllen, auf Antrag freiwillig in der Gewinnermittlung nach § 5 EStG verbleiben können. Lt Regierungsvorlage zum Publizitätsrichtlinien- Gesetz ist die Umsatzgrenze nach § 189 UGB betriebsbezogen anzuwenden.

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