Aufgrund des UGB kann durch die Freiheit der Firmenbucheintragung für alle Unternehmer, unabhängig von ihrer Ausrichtung und Größe, in § 5 Abs 1 EStG nicht mehr auf die Protokollierung als Kriterium für die Bilanzierungspflicht abgestellt werden. Der Entwurf eines UGB-Anpassungsgesetzes 2006 stellt auf die Pflicht zur Rechnungslegung ab. Damit verbundene Abgrenzungsprobleme werden im Beitrag erörtert.