Der Erhalt einer Autobahnvignette vom Dienstgeber im Rahmen einer Weihnachtsfeier ist nicht als übliche Sachzuwendung anzusehen, da es sich dabei nicht um eine kleine Annehmlichkeit oder Aufmerksamkeit handelt, die bei derartigen Betriebsfeiern verschenkt wird. Die Befreiungsbestimmung des § 3 Abs 1 Z 14 EStG ist somit nicht anzuwenden.
(UFS Wien 16.01.2006, RV/0491-W/05)