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UFS: Abfertigung eines Gesellschafter-Geschäftsführers (§ 22 Z 2, § 37 Abs 5 Z 3 EStG)

gerade noch RECHTzeitigÖStZ 2006/631bÖStZ 2006, 297 Heft 14 v. 17.7.2006

Voraussetzung für die begünstigte Besteuerung der Abfertigung eines Einkünfte aus sonstiger selbstständiger Arbeit beziehenden Gesellschafter-Geschäftsführers ist die Einstellung aller Einnahmen bewirkenden aktiven Tätigkeiten. Der Bezug einer Firmenpension bedeutet jedoch nicht, dass eine Erwerbstätigkeit wieder aufgenommen worden ist.

(UFS Wien 04.04.2006, RV/2637-W/02)

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