Aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken hinsichtlich der in § 22 GebG enthaltenen „Pro-fisco-Klausel“ hat der VfGH am 12.10.2005, B-774/04-8, einen Prüfungsbeschluss gefasst. Das aktuelle Thema bespricht die gebührenrechtliche „Pro-fisco-Klausel“ im Allgemeinen, die „Pro-fisco-Klausel“ vor dem VfGH und gebührenrechtliche Konsequenzen im Falle der Verfassungswidrigkeit.