Bereits in SWK 29/1999 hat Kohler die Mietvertragsgebühr als bloße Steuer kritisiert. Die administrative Belastung mit einer Gebühr wurde vom Finanzamt auf die Wirtschaft verlagert, ohne dass dies für den Vermieter zu irgendeiner Gegenleistung führe. Aufgrund eines aktuellen Falles habe er den Eindruck, dass es sich bei dieser Gebühr nur mehr um eine „D....ummensteuer“ handelt.