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Nachsicht bei internationaler Doppelbesteuerung (Ritz, SWI 4/2006, S 159)

Artikelrundschau(Bundes-)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2006/503ÖStZ 2006, 233 Heft 11 v. 1.6.2006

Die Nachsicht setzt ua eine Unbilligkeit der Einhebung einer Abgabe voraus. Eine (sachliche) Unbilligkeit liegt idR bei einer Doppelbesteuerung vor. Die VO BGBl II 2005/435 regelt ua, dass eine

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solche Unbilligkeit bei einer internationalen Doppelbesteuerung, deren Beseitigung ungeachtet einer Einigung in einem Verständigungsverfahren die Verjährung oder das Fehlen eines Verfahrenstitels entgegensteht, vorliegt.

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