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EU-Konformität einer deutschen Getränkesteuerregelung

JudikaturEuGHÖStZ 2005/361ÖStZ 2005, 185 Heft 9 v. 2.5.2005

Da bei der Abgabe alkoholhaltiger Getränke im Rahmen einer Bewirtungstätigkeit das Dienstleistungselement überwiegt, sieht der EuGH eine darauf erhobene kommunale Steuer als durch Art 3 Abs 3 Unterabsatz 2 der Verbrauchsteuerrichtlinie gedeckt an.

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