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Agrardieselverordnung - Vergütung der Mineralölsteuer

gerade noch RECHTzeitigÖStZ 2005/359cÖStZ 2005, 177 Heft 9 v. 2.5.2005

Mit der Novelle des Mineralölsteuergesetzes (BGBl 1994/630 idF BGBl I 2004/180), BGBl I 2004/57 (Steuerreformgesetz 2005), wurde die Möglichkeit der Steuervergütung (Entlastung) für Agrardiesel eingeführt. Mit 1. 1. 2005 trat nun die Agrardieselverordnung, BGBl II 2004/506, in Kraft. Damit ist es Land- und Forstwirten möglich, eine Vergütung der zur Bewirtschaftung ihrer Betriebe angefallenen Mineralölsteuer zu beantragen. Ein Vergütungsantrag kann nur für einen Hauptbetrieb (einschließlich allfälliger Teilbetriebe) gestellt werden.

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