In diesem beim EuGH anhängigen Fall geht es um die Berücksichtigung von Verlusten ausländischer Tochtergesellschaften bei Ermittlung des innerstaatlichen Einkommens. Der EuGH prüft eine britische Norm, die der Muttergesellschaft die Verrechnung von Verlusten ausländischer Tochtergesellschaften verbietet, auf ihre Vereinbarkeit mit der Niederlassungsfreiheit (Art 43 iVm Art 48 EG). Im konkreten Fall geht es um die Frage, ob das Gemeinschaftsrecht einer Regelung wie der britischen Regelung des „Konzernabzugs“ entgegensteht, welche die Verrechnung von Verlusten innerhalb eines Konzerns von der Voraussetzung abhängig macht, dass die diesem angehörenden Gesellschaften ihren Sitz im Vereinigten Königreich haben oder sich dort wirtschaftlich betätigen.