Der VwGH hat sich in den anhängigen Getränkesteuerrückerstattungsverfahren mit Erk vom 16.12.2004, 2004/16/0128, neuerlich geäußert. Eine praktische Richtschnur, wie die Beweisführung der Abgabenbehörde einerseits und die Mitwirkungspflicht andererseits vor sich gehen soll, sei er bis heute schuldig geblieben.