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Einschaltung maltesischer ITCs (EAS 2501 v 4. 10. 2004)

Anfragebeantwortungen des BMF1)DBA-MaltaÖStZ 2005/286ÖStZ 2005, 152 Heft 7 v. 1.4.2005

Eine maltesische International Trading Company (ITC), deren Geschäftsfeld nach den hier vorliegenden Unterlagen ausschließlich auf Handelsaktivitäten außerhalb Maltas beschränkt sein muss, unterliegt - wie alle anderen maltesischen Kapitalgesellschaften - der 35%igen Einkommensteuer. Gehört die ITC einer österr Gesellschaft, dann unterliegt die Ausschüttung an die österr Muttergesellschaft einer Besteuerung von 27,5 %, wobei durch Anrechnung der Vorbelastung mit 35 % ein Rückzahlungsbetrag von 7,5 erwächst, der zusätzlich durch Rückzahlung von 2/3 der 35%igen Körperschaftsteuer der Tochtergesellschaft erhöht wird.

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