Eine maltesische International Trading Company (ITC), deren Geschäftsfeld nach den hier vorliegenden Unterlagen ausschließlich auf Handelsaktivitäten außerhalb Maltas beschränkt sein muss, unterliegt - wie alle anderen maltesischen Kapitalgesellschaften - der 35%igen Einkommensteuer. Gehört die ITC einer österr Gesellschaft, dann unterliegt die Ausschüttung an die österr Muttergesellschaft einer Besteuerung von 27,5 %, wobei durch Anrechnung der Vorbelastung mit 35 % ein Rückzahlungsbetrag von 7,5 erwächst, der zusätzlich durch Rückzahlung von 2/3 der 35%igen Körperschaftsteuer der Tochtergesellschaft erhöht wird.