vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Über Zwischen-KEG gehaltene Auslandsbeteiligungen (EAS 2447 v 20. 4. 2004)

Anfragebeantwortungen des BMF1)AußensteuerrechtÖStZ 2005/260ÖStZ 2005, 128 Heft 6 v. 15.3.2005

Bis einschließlich der Veranlagung 2003 steht für eine Auslandsgewinnausschüttung keine „Schachtelbefreiung" zu, wenn die Beteiligung an der ausschüttenden ausländischen Gesellschaft von der inländischen Muttergesellschaft nicht „unmittelbar" gehalten wird. Keine unmittelbare, sondern eine bloß mittelbare Beteiligungshaltung liegt bei Zwischenschaltung einer betrieblich tätigen Personengesellschaft vor. Nur dann, wenn diese Personengesellschaft bloß vermögensverwaltend tätig ist und daher weder eine betriebliche Tätigkeit entfaltet noch eigenes Betriebsvermögen besitzt, wird die Beteiligung unmittelbar dem Betriebsvermögen der Muttergesellschaft zugerechnet und daher unmittelbar von ihr gehalten, sodass die Schachtelbefreiung für die Gewinnausschüttung nicht versagt wird (Rz 559 KStR).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!