DBA-Deutschland
Die Besteuerungsrechte an Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit sind im Recht der DBA nach Kausalitätsgrundsätzen und nicht nach Zuflussgrundsätzen international aufzuteilen. Fließen daher einem ehemaligen Dienstnehmer eines deutschen Unternehmens, der 1991 nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses seine Ansässigkeit von Deutschland nach Österreich verlegt hat, aufgrund eines zu seinen Gunsten im Jahr 2004 entschiedenen Prozesses nachträgliche Arbeitslöhne von seinem ehemaligen Arbeitgeber zu, dann steht das Besteuerungsrecht daran ausschließlich Deutschland zu. Zwar löst nach österr innerstaatlichen Recht der Zufluss im Jahr 2004 Steuerpflicht aus (Rz 19 EStR 2000); diese kann sich allerdings aufgrund des DBA-Deutschland nur für Zwecke des Progressionsvorbehaltes auswirken.