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Über einfache und komplexe Aufzeichnungssysteme

Die BetriebsprüfungADir. Erich HuberÖStZ 2005/182ÖStZ 2005, 99 Heft 5 v. 1.3.2005

Inhalt dieses Beitrages ist die Besprechung von verschiedenen Aufzeichnungssystemen ohne Berücksichtigung von deren Rechtmäßigkeit und Zulässigkeit im Sinne gesetzlicher oder erlassmäßiger Regelungen1)1)Ich danke Frau Dr. Lattner (BMF) für klärende Gespräche hinsichtlich der Systeme und der Prüfebenenproblematik., eben genau so, wie sie sich dem Prüfer2)2)Der Ausdruck „der Prüfer“ wurde nur der Einfachheit halber gewählt und steht stellvertretend für alle BetriebsprüferInnen. in der Prüfungspraxis präsentieren, in Verbindung mit ihren Manipulationsmöglichkeiten. Verbunden damit werden daher auch solche Systeme besprochen, die in der Praxis offiziell dem Prüfer nicht bekannt sind (zB Geschäftsbuch), oder solche, die unzulässig sind (zB Standverrechnung)

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