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Konsequenzen der Aufhebung des § 117 BAO durch den VfGH

Gerade noch RECHTzeitigÖStZ 2005/78bÖStZ 2005, 57 Heft 4 v. 15.2.2005

Wie bereits in der letzten Nummer der ÖStZ berichtet, hat der VfGH mit Entscheidung vom 02.12.2004, G 95/04 - 8, G 143/04 - 6, G 144/04 - 6, G 145/04 - 6, G 162/04 - 9, die mit der BAO-Novelle BGBl I 2002/97 geschaffene Verböserungsschutzbestimmung des § 117 BAO als verfassungswidrig aufgehoben. Frau Dr. Tina Ehrke von der Universität Graz wird sich in einem Beitrag in der nächsten ÖStZ mit den Konsequenzen dieser Aufhebung befassen.

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