Wie bereits in der letzten Nummer der ÖStZ berichtet, hat der VfGH mit Entscheidung vom 02.12.2004, G 95/04 - 8, G 143/04 - 6, G 144/04 - 6, G 145/04 - 6, G 162/04 - 9, die mit der BAO-Novelle BGBl I 2002/97 geschaffene Verböserungsschutzbestimmung des § 117 BAO als verfassungswidrig aufgehoben. Frau Dr. Tina Ehrke von der Universität Graz wird sich in einem Beitrag in der nächsten ÖStZ mit den Konsequenzen dieser Aufhebung befassen.