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Berufsbedingter Doppelwohnsitz: 2.200-€-Grenze überholt (Hammerl, RdW 2004/719, S. 756)

ArtikelrundschauAbzugssteuern (Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer) und KommunalsteuerÖStZ 2005/129ÖStZ 2005, 63 Heft 4 v. 15.2.2005

Nach den LStR 2002 genügt ein Jahreseinkommen des (Ehe-) Partners am Familienwohnsitz iHv 2.200 € zur Anerkennung eines Doppelwohnsitzes. Dagegen verlangt der VwGH Einkünfte von wirtschaftlicher Bedeutung in Relation zum Familieneinkommen. Dies wird auch für den Steuerpflichtigen selbst gelten, wenn er Einkünfte aus mehreren Einkunftsquellen erzielt.

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