Zuwendungen an Begünstigte sind im Jahresabschluss der Privatstiftung als Minderung des Eigenkapitals auszuweisen. Der Ausweis als Aufwand oder als Ergebnisverwendung in der Gewinn- und Verlustrechnung sei abzulehnen.
Zuwendungen an Begünstigte sind im Jahresabschluss der Privatstiftung als Minderung des Eigenkapitals auszuweisen. Der Ausweis als Aufwand oder als Ergebnisverwendung in der Gewinn- und Verlustrechnung sei abzulehnen.