Die im Abgabenverfahren vorgelegten Gutachten haben nach Lochmann die vom Steuerrecht vorgegebenen Rahmenbedingungen und nicht die Vorgaben des Liegenschaftsbewertungsgesetzes zu beachten.
Die im Abgabenverfahren vorgelegten Gutachten haben nach Lochmann die vom Steuerrecht vorgegebenen Rahmenbedingungen und nicht die Vorgaben des Liegenschaftsbewertungsgesetzes zu beachten.