Der VwGH zwinge mit seinem Erk vom 16.03.2005, 2000/14/0154, zur Ergänzung der bisherigen „ständigen Verwaltungsübung“ im Hinblick auf das Vorliegen steuerlich relevanter Einkünfte iZm der Beibehaltung einer auf Dauer angelegten doppelten Haushaltsführung. Auch negative Einkünfte können unter best Voraussetzungen steuerliche relevante Einkünfte darstellen.