Der Autor erörtert die im Titel genannte Thematik auf Basis des Erkenntnisses vom 10.11.2004, 2003/13/0018, mit dem der VwGH in einem verstärkten Senat zu einer Vereinheitlichung der Rechtsprechung betreffend die Besteuerung von Gesellschafter-Geschäftsführerbezügen wesentlich beigetragen habe.